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Kompensationsverordnung Ökokonto

Kompensationsverordnung & Ökokonto

Am 1. September 2014 ist die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) in Kraft getreten. Damit stehen einheitliche Standards für die Anwendung der Eingriffsregelung in Bayern zur Verfügung.

Die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) regelt

  • die Eingriffsermittlung und –bewertung,
  • die Ermittlung des Kompensationsbedarfs,
  • den Umfang und die Auswahl von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Dauer und Sicherung derselben (Realkompensation),
  • die Einstellung und Abbuchung in das Ökokonto sowie
  • die Erhebung und Verwendung von Ersatzzahlungen.

 

Im Auftrag der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) und des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (BayStMUV) haben wir für die Fortbildung der Naturschutzbehörden Planungsbeispiele für die konkrete Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung erstellt (link zu Projekt: Schulung der Naturschutzbehörden zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV)) und einen Leitfaden zur naturschutzrechtlichen Kompensation in Bayern erstellt.


Unsere Leistungen umfassen die gesamte Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV):

  • Eingriffsermittlung bis zur Abarbeitung der Realkompensation im Rahmen der Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP),
  • Anwendung des Ökokontos sowie
  • Ermittlung von Ersatzzahlungen

 

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