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SuedOstLink, Abschnitt D3b – Anhörungsverfahren (nach § 22 NABEG)

Bei dem Vorhaben „SuedOstLink“ handelt es sich um eine geplante Hochspannungs-Gleichstromverbindung zwischen den Netzverknüpfungspunkten „Wolmirstedt“ (Sachsen-Anhalt) bzw. „Klein Rogahn“ (Mecklenburg-Vorpommern) und „Isar“ bei Landshut (Bayern). Die HGÜ-Verbindung (Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung) soll als Erdkabel ausgeführt werden.

ifuplan erstellte in Zusammenarbeit mit der ARGE SOL Umwelt Süd für die Vorhabensträgerin TenneT TSO GmbH unter anderem die umweltfachlichen Genehmigungsunterlagen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB), Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung (N2000-VU), Umweltverträglichkeitsstudie (UVP-Bericht) und Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)) für den Planfeststellungsabschnitt D3b.

Die Genehmigungsunterlagen gemäß § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) zum Abschnitt D3b wurden am 30. November 2022 als erster Abschnitt des Vorhabens SuedOstLink bei der Genehmigungsbehörde Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht. Die Vollständigkeit der Unterlagen wurde von der BNetzA am 30. Dezember 2022 bestätigt, die Unterlagen sind als Internetveröffentlichung unter diesem Link einsehbar.

Die Auslegung der Unterlagen beginnt formal am 23. Februar 2023 und die Äußerungsfrist endet am 24. April 2023. ifuplan wird in Zusammenarbeit mit der ARGE SOL Umwelt Süd das Einwendungsmanagement zu umweltfachlichen Themen zum Anhörungsverfahren nach § 22 NABEG bearbeiten.

Weitere Informationen zum SuedOstLink sind auf der Internetseite der Vorhabensträgerin sowie der BNetzA (Vorhaben 5 und Vorhaben 5a nach Bundesbedarfsplangesetz) abrufbar.

 

 

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