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Bild Kompetenzen Umweltfolgenabschätzung ROV Pirach_Pleinting

Umweltfolgenabschaetzung Leitungsbau ROV PirachPleinting

Ersatzneubau 380-kV-Leitung Pirach – Pleinting: Abschnitt 1 (Abzweig Pirach) -Raumordnungsverfahren:
Erstellung der Umweltunterlagen zum Raumordnungsverfahren

 

Aufgabenstellung

  • Die Leitung gliedert sich in zwei Planungsabschnitte auf: Die Leitung Pirach – Pleinting mit den Abschnitten Pirach – Tann (St. Peter; Abschnitt 1), inkl. des Rückbauabschnitts zwischen Tann und St. Peter, und St. Peter – Pleinting im Landkreis Passau (Abschnitt 2). (Abschnitt 2 wird nicht von ifuplan bearbeitet).

  • Die Stromleitung zwischen Pirach und Tann, Abschnitt 1 (Abzweig Pirach), ist rund 27 km lang und verläuft vom Umspannwerk Pirach, im Landkreis Altötting, nach Nord-Osten entlang der Alz, über den Inn und nach Tann, im Landkreis Rottal-Inn. Ab dem Gemeindegebiet Tann verläuft die Leitung gemeinsam mit der Leitung Altheim-St.-Peter, die aus dem Raum Landshut Richtung Südosten verläuft, auf einem Gestänge.

  • Um die Versorgungs-, Netz- und Ausfallsicherheit für die Region Nieder- und Oberbayern mit dem bayerischen Chemiedreieck auch künftig sicherzustellen, müssen die Transportkapazitäten der Leitung zwischen Pirach und Pleinting erhöht werden. Hierzu ist ein Ersatzneubau geplant, um die bestehenden 220-kV-Systeme auf 380-kV-Systeme auszubauen. Da die bestehende 220-kV-Leitung während der Bauphase in Betrieb bleiben muss, kann die geplante 380-kV-Leitung nicht in gleicher Trasse errichtet werden. Nach der Fertigstellung erfolgt der Rückbau der Bestandstrasse.

  • Für das Raumordnungsverfahren wurden im Rahmen einer Raumverträglichkeitsstudie (RVS) und einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens bzw. der in das Verfahren eingestellten Trassenvarianten untersucht. Der Erläuterungsbericht enthält ausführliche Variantenvergleiche.

  • Für alle im Einwirkungsbereich des Vorhabens liegenden Natura 2000-Gebiete wurde in entsprechenden FFH-Verträglichkeitsabschätzungen und Verträglichkeitsprüfungen geklärt, ob erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können.

  • In einer artenschutzfachlichen Abschätzung wurde untersucht, ob das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten ist.

  • In einem Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden eine Abschätzung zur Verträglichkeit nach WRRL durchgeführt und geprüft, ob erhebliche Beeinträchtigungen auf das Maßnahmenprogramm der WRRL, die Qualitätskomponenten sowie den chemischen, ökologischen, und mengenmäßigen Zustand der Oberflächenwasserkörper und Grundwasserkörper zu erwarten sind.

 

Wichtige Daten und Besonderheiten

  • Streckenlänge der bestehenden Leitung: 27 km, Gesamtlänge aller vertiefend untersuchten Varianten ca. 87 km.

  • Untersuchungsgebiet der Raumverträglichkeitsstudie (RVS) und der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS): ca. 405 ha.

  • Im Vorfeld zum Raumordnungsverfahren sind in einer Voruntersuchung sowie auf Basis der informellen Bürgerbeteiligung die Raumsituation und der Raumwiderstand im Planungsraum untersucht worden. Es sind mehrere Trassenvarianten in Anlehnung an die Bestandstrasse und großräumig abweichend von der Bestandstrasse entwickelt worden, wobei auch zahlreiche Anregungen der Kommunen sowie der Bürgerinnen und Bürger mit aufgenommen wurden.

  • Parallel zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens wurde die Öffentlichkeit auf Informationsmärkten über die Planunterlagen sowie Beteiligungsmöglichkeiten im Verfahren informiert. ifuplan und PGL unterstützten die Öffentlichkeitsarbeit durch Teilnahme an Veranstaltungen und durch die Erstellung von Informationsmaterial (insbesondere Karten).

  • Das Vorhaben befindet sich innerhalb des zerstreut, aber engmaschig besiedelten Hügellandes nördlich des Inn sowie innerhalb dichter besiedelten Stadtgebieten und noch relativ unzerschnittener Waldgebiete sowie im Auebereich von Inn und Alz mit entsprechend hohem Konfliktpotenzial beim Ersatzneubau von Freileitungen.

  • Es sind mehrere Natura 2000-Gebiete bei der Planung zu berücksichtigen, wobei das FFH-Gebiet „Inn und Untere Alz“ längs gequert wird.

  •  Weitere relevante und großflächige Schutzgebiete sind die Naturschutzgebiete (NSG) „Innleite bei Marktl mit Dachlwand“ und „Untere Alz“ sowie das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „ Dachlwand“.

  • Besondere artenschutzrechtliche Anforderungen ergeben sich u.a. durch die Nähe zum Vogelschutzgebiet „Salzach und Inn“ mit kollisionsgefährdeten Vogelarten sowie den ausgedehnten Auebereichen an Alz und Inn inkl. der steilen Innleiten.

  • Besondere Anforderungen bezüglich der Vermeidung und Verminderung von Eingriffen stellen u.a. die Querungen der großflächigen Bannwälder Öttinger und Daxenthaler Forst dar.

 

Leistungen

  • Raumverträglichkeitsstudie (RVS) und Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zum Raumordnungsverfahren sowie Variantenvergleich
  • Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzungen und FFH-Verträglichkeitsprüfung zum Raumordnungsverfahren für FFH- und Vogelschutzgebiete
  • Artenschutzrechtliche Betrachtung zum Raumordnungsverfahren: Relevanzprüfung sowie artenschutzfachliche Abschätzung auf Basis vorhandener Daten sowie einer Artenpotentialanalyse
  • Fachbeitrag zur Verträglichkeit nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
  • Durchführung einer Struktur- und Nutzungstypenkartierung (SNK+) mit Erfassung von FFH-LRT Verdachtsflächen im Wald auf einer Fläche von ca. 36 ha
  • Unterstützung bei Organisation und Durchführung der Behörden-, Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung
  • Bearbeitung von Stellungnahmen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens

 

 

Auftraggeber TenneT TSO GmbH(Bayreuth)
Bearbeitungszeitraum seit 2018
Untersuchungsraum Bayern, Landkreis Rottal-Inn und Altötting
Auftragnehmer

ARGE „380kV PP ROV“, bestehend aus ifuplan in Zusammenarbeit mit PlanungsGruppe Landespflege (PGL, Hannover)

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